Grundsätzlich erlaubt – mit Einschränkungen
Ein liegengebliebenes Fahrzeug darf privat abgeschleppt werden, wenn es der nächsten Werkstatt oder dem nächsten sicheren Abstellplatz dient. Das ist eine Notmaßnahme, kein Ersatz für den Transport über weite Strecken.
- Beide Fahrzeuge schalten die Warnblinkanlage ein.
- Das Seil darf nicht länger sein, als es die Übersicht erlaubt – üblich sind bis etwa fünf Meter.
- Bei einem Seil über einer bestimmten Länge muss es kenntlich gemacht werden, etwa mit einem roten Tuch.
- Fahren Sie langsam und vorausschauend, ruckartiges Anfahren reißt das Seil.
- Der Fahrer im geschleppten Fahrzeug braucht eine gültige Fahrerlaubnis.
Auf der Autobahn ist Schluss
Privates Abschleppen auf der Autobahn ist verboten. Wer dort liegen bleibt, muss die Autobahn auf dem kürzesten Weg verlassen – und das übernimmt ein Abschleppdienst. Auch das Auffahren auf die Autobahn mit einem geschleppten Fahrzeug ist untersagt.
Warum es oft die schlechtere Idee ist
Ohne laufenden Motor arbeiten Bremskraftverstärker und Servolenkung nicht. Das Bremspedal wird bretthart, die Lenkung schwer. Wer das nicht kennt, unterschätzt beides. Dazu kommt: Bei modernen Fahrzeugen mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb kann Schleppen das Getriebe beschädigen, weil ohne laufenden Motor keine Ölversorgung stattfindet.
Ein Plateau-Transport kostet Geld, aber weniger als ein Getriebeschaden.
Wann Sie besser anrufen
- Automatikgetriebe, Allradantrieb oder Elektroantrieb.
- Strecke über wenige Kilometer hinaus.
- Autobahn oder Kraftfahrstraße.
- Unfallschaden, bei dem Räder oder Achsen betroffen sein könnten.