Die Reihenfolge
- Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
- Prüfen, ob jemand verletzt ist. Menschen gehen immer vor Fahrzeugen.
- Bei Verletzten sofort 112 rufen und Erste Hilfe leisten.
- Bei Sachschaden mit Streit über die Schuldfrage, bei Fahrerflucht, bei Alkoholverdacht oder wenn ein Dienstfahrzeug beteiligt ist: Polizei rufen.
- Daten austauschen und dokumentieren.
- Fahrzeug bergen lassen.
Was Sie festhalten sollten
Die Dokumentation entscheidet später über die Regulierung. Fotografieren Sie großzügig – lieber zwanzig Bilder zu viel als zwei zu wenig.
- Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, dazu die Versicherungsnummer.
- Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallstelle aus mehreren Richtungen.
- Nahaufnahmen aller Schäden, auch der vermeintlich kleinen.
- Bremsspuren, Splitter, Endstellung der Fahrzeuge.
- Name und Anschrift von Zeugen.
Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben
Unterschreiben Sie an der Unfallstelle nichts, was eine Schuld eingesteht. Sie stehen unter Anspannung und können die Lage oft nicht vollständig überblicken. Der europäische Unfallbericht ist eine reine Tatsachenaufnahme – auch dort gibt es kein Feld für ein Schuldbekenntnis, und das ist Absicht.
Wohin mit dem Fahrzeug?
Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, darf es nicht weiterbewegt werden – auch nicht die letzten Kilometer nach Hause. Wir bringen es in die Werkstatt Ihrer Wahl, zu einem Gutachter oder auf unser Betriebsgelände, bis die Versicherung entschieden hat.