Der Verwertungsnachweis ist das Wichtigste
Ein Altfahrzeug darf in Deutschland nur ein anerkannter Demontagebetrieb verwerten. Sie erhalten dafür einen Verwertungsnachweis. Ohne dieses Papier meldet die Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht endgültig ab – und Sie bleiben im Zweifel weiter Halter, mit allem, was daran hängt.
Was Sie bereithalten sollten
- Zulassungsbescheinigung Teil I und, falls vorhanden, Teil II.
- Beide Kennzeichenschilder.
- Personalausweis des Halters.
- Fahrzeugschlüssel.
Muss die Abholung etwas kosten?
Nein. Ein vollständiges Altfahrzeug hat als Materialwert genug Substanz, dass die Abholung nicht extra berechnet werden muss. Wir holen Ihr Fahrzeug in Duisburg und Umgebung kostenfrei ab und übernehmen die Formalitäten.
Anders sieht es aus, wenn wesentliche Teile fehlen – Motor, Getriebe, Katalysator oder Räder. Dann ist der Restwert dahin und die Abholung wird kalkuliert.
Nach der Abholung
Melden Sie das Fahrzeug mit dem Verwertungsnachweis bei der Zulassungsstelle ab. Erst danach endet die Versicherungspflicht und die Kfz-Steuer läuft aus. Bewahren Sie den Nachweis auf – er ist Ihr Beleg dafür, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verwertet wurde.