Privatgrund ist nicht öffentlicher Raum
Steht ein fremdes Fahrzeug auf Ihrem Grundstück, auf Ihrem angemieteten Stellplatz oder vor Ihrer Garageneinfahrt, liegt eine Besitzstörung vor. Sie dürfen diese Störung beseitigen lassen – das nennt sich Selbsthilfe und ist ausdrücklich vorgesehen.
Auf öffentlichen Straßen ist das anders: Dort entscheidet die Polizei oder das Ordnungsamt, nicht der Anwohner. Wer dort eigenmächtig abschleppen lässt, bleibt auf den Kosten sitzen und riskiert Ärger.
So gehen Sie vor
- Fotografieren Sie das Fahrzeug mit Kennzeichen und der Situation drumherum – am besten mit Zeitstempel.
- Halten Sie fest, wodurch die Störung besteht: blockierte Einfahrt, belegter Stellplatz, versperrter Zugang.
- Prüfen Sie, ob der Halter erreichbar ist. Ein Zettel hinter der Scheibe oder ein Anruf ist oft schneller als jeder Abschleppwagen.
- Beauftragen Sie erst danach einen Abschleppdienst.
- Bewahren Sie Rechnung und Fotos auf – Sie brauchen beides, um sich das Geld zurückzuholen.
Wer zahlt am Ende?
Zunächst zahlen Sie als Auftraggeber. Die Kosten können Sie anschließend vom Halter des Fahrzeugs zurückfordern, denn er hat die Störung verursacht. In der Praxis heißt das: Sie treten in Vorleistung und holen sich das Geld über eine schriftliche Aufforderung zurück.
Erstattungsfähig ist, was zur Beseitigung der Störung nötig war. Kosten für Bewachung, Standgeld über Wochen oder eine überzogene Rechnung erkennen Gerichte regelmäßig nicht an. Ein Abschleppdienst, der Ihnen vorher einen klaren Preis nennt, hilft Ihnen also auch bei der Rückforderung.
Häufige Fehler
- Eigenmächtig auf öffentlichem Grund abschleppen lassen.
- Das Fahrzeug selbst wegschieben oder beschädigen.
- Keine Fotos machen und später nichts beweisen können.
- Wochenlang Standgeld auflaufen lassen, statt den Halter zu informieren.